Sie gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Fragen von Tourenleitern und Bergführern:
Kann man mit seinen Gästen eine Vereinbarung treffen, dass man im Falle eines Unfalls keinerlei Haftung übernimmt? Wann ist ein solche “Freizeichnung” denkbar und sinnvoll, wann sittenwidrig?
Wider die guten Sitten
21. Aug.. 2008