Es passt zum seit Jahren anhaltenden Trend: Die Angst vor dem Gesetz scheint die Angst vor Unfällen zu überholen. Die Frage, „kann man mich rechtlich belangen wenn …“, scheint belastender zu sein, als die Vorstellung der konkreten Unfallfolgen. Auf meine Gegenfrage, ob dieses „wenn …“ aus bergsportlicher Sicht verantwortbar und richtig erscheint, folgt als Antwort immer ein JA. Meiner Schlussfolgerung, dass dann auch keine Intervention seitens der Justiz zu erwarten ist, wird nur zögerlich Glauben geschenkt …