Im Beitrag von Andreas Ermacora (Seite 22) kommt er bereits vor, der § 1319a ABGB, in dem es um die Wegehalterhaftung geht. Dass Kletterrouten und Wege zwei komplett verschiedene Dinge sind, scheint uns Bergsteigern offensichtlich. Dennoch haben nach einem Unfall Juristen darüber zu entscheiden und so erörtert Dominik Kocholl, ob eine Kletterroute bzw. ein Klettergarten nun auch vor dem Gesetz kein Weg ist – oder ob doch. …
Kletterroute – weniger als ein Weg
22. Aug. 2010