Sie – die „Eigenverantwortung“ – gehört zu den sehr häufig strapazierten Begriffen im ÖAV. Sogar die Satzung kennt ihn: „Es ist Zweck des Vereines, das Bergsteigen, alpine Sportarten und das Wandern zu fördern und zu pflegen – dies in Eigenverantwortung seiner Zweigvereinsmitglieder –, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch auch die Liebe zur Heimat zu pflegen sowie die Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich zu fördern.“
bergundsteigen #127: kommentar
05. Jul. 2024
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