Völlig überforderte Klettersteiggeher, besonders leichtsinnige Winterwanderer und betrunkene Bergsteiger: Manchmal müssen Wanderer und Bergsportler zur Rettung regelrecht gezwungen werden. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich?
Völlig überforderte Klettersteiggeher, besonders leichtsinnige Winterwanderer und betrunkene Bergsteiger: Manchmal müssen Wanderer und Bergsportler zur Rettung regelrecht gezwungen werden. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich?
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