freiheit aufzubrechen wohin man will.
"In Anbetracht der aktuellen Witterungsbedingungen und des momentanen Zustands der Schneedecke, in Anbetracht der hohen Wahrscheinlichkeit von Lawinenabgängen, in Anbetracht der Notwendigkeit, jegliche sportliche Betätigung außerhalb der präparierten Skipisten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verbieten, VERBIETET der Bürgermeister mit gegenständlicher Verordnung das Skifahren außerhalb markierter Pisten, Skitouren und Bergwanderungen. ...
2005