bergundsteigen #129 Cover
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bergundsteigen Autor Andreas Ermacora

Andreas Ermacora

Andreas Ermacora ist Rechtsanwalt in Innsbruck und hat sich u.a. auf Ski- und Alpinunfälle spezialisiert. Er ist als Rechtsberater in mehreren Hotline-Teams für ehrenamtliches und professionelles Führungspersonal tätig. Ehrenamtlich ist er Präsident des Österreichischen Alpenvereins.

Selbst schuld! Oder doch nicht?

Wann immer sich in den Bergen ein Unfall ereignet, ist das öffentliche und mediale Interesse groß. Das war schon immer so. Geändert zu haben scheint sich indes die Frage nach Schuld und Haftung: Eine weit verbreitete Vollkaskomentalität droht das Prinzip alpinistischer Eigenverantwortung aufzuweichen. Aber ist das wirklich so? Zwei Beispiele zeigen, dass vor österreichischen Gerichten differenziert geurteilt wird.

05. Juli. 2024

Bergsport vor dem Gesetz.

Bericht über ein Alpinseminar für RichterInnen und Staatsanwälte/Innen, 27.-30. Jänner 08, Kühtai (Tirol). Bereits zum 4. Mal veranstaltete der OeAV zusammen mit dem DAV und dem Oberlandesgericht Innsbruck ein Alpinseminar im Kühtai in Tirol mit dem Titel „gehen steigen klettern – alpine Rechtsfragen“, an dem knapp 70 Juristinnen und Juristen aus Österreich und Deutschland teilnahmen. ...

2008

experten haften nicht automatisch.

Wenn zwei Bergsteiger gemeinsam eine private Berg-, Schi- oder Klettertour unternehmen, bestehen auch ohne Vorliegen eines Vertragsverhältnisses gegenseitige Sorgfaltspflichten. Dies gilt umso mehr für einen staatlich geprüften Bergführer, der als "faktischer Führer" eine Klettertour führt. Dass aber der Bergführer bei einer solchen privaten Unternehmung nicht automatisch für die Folgen eines Unfalles haftet, zeigt der vorliegende, noch nicht rechtskräftig entschiedene Fall. ...

2005

pisten, varianten und lawinen.

"Die Berge sind ein rechtsfreier Raum" - dieser Satz gilt schon lange nur mehr sehr eingeschränkt. So gibt es kaum eine Aktivität im alpinen Raum, in welche die Justiz nicht eingreift. Dies allerdings weniger durch die Gesetzgebung als vielmehr durch die Rechtsprechung. Während die Benützung der Schipisten durch Schifahrer und Snowboarder weitgehend durch die FIS-Regeln und die Pistenordnungen geregelt ist, gibt es solche Regeln ....

2005

mizzi langer urteil.

Immer häufiger wird der Alpenverein mit Fragen zur Haftung für etwaige Unfallfolgen auf gewachsenen Kletterfelsen konfrontiert - und mit der Angst der Grundeigentümer vor rechtlicher Verantwortung nach einem Unfall. Ein Zivilverfahren vor dem Landesgericht Wien, welches durchaus als Musterverfahren bezeichnet werden kann, hat nun erstmals klargestellt, dass diese Sorge unbegründet ist. In der Regel scheidet eine Haftung des Grundeigentümers aus. ...

2004

kanzianiberg.

Im Juni 2000 ereignete sich in Kärnten ein tragischer Unfall beim Betrieb einer Flying Fox, der die Maßstäbe beim Betrieb solcher Seilaufbauten teilweise neu definiert hat. Der Fall beschäftigte sowohl das Strafgericht als auch die Zivilgerichte. Letztlich konnte weder den Betreibern des Klettergartens noch dem eingeteilten Bergführer ein Verschulden nachgewiesen werden, sodass die Zivilklage der Eltern des tödlich verunglückten Schülers abgewiesen wurde. ...

2003
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