Verboten? Oder einfach keine gute Idee?
Da die Zahl der (vermeintlichen) Naturliebhaber und Abenteuerinnen offensichtlich mehr wird, haben wir Christina Schwann gebeten, einige häufig auftauchende Fragen zum Thema „Verhalten im alpinen Natur- und Kulturraum“ zu beantworten.
Immer mehr Menschen stürmen die Alpen als Urlaubsziel. Ob einfach nur zum Wandern, sich in frischer Luft und schöner Umgebung zu bewegen oder um Fun und Action zu erleben, egal ob im Sommer oder Winter: Die Alpen decken eine breite Palette an Möglichkeiten ab und bedienen unterschiedliche Nutzergruppen. Heuer noch mehr als in anderen Jahren, Corona sei Dank … Urlaub mit dem eigenen Auto, vielleicht mit dem Campingbus oder umgebauten Van steht hoch im Kurs. Jeder möchte raus in die Natur, in die Berge – individuell, frei, unabhängig – jedenfalls das Gegenteil von „Ausgangsbeschränkung“.
Die Liebe zur Natur wird neu entdeckt. Man freut sich auf Nächte unter freiem Sternenhimmel, Lagerfeuer, Ruhe, Entspannung; aber auch auf sportliche Herausforderung, Adrenalin und Nervenkitzel. Die Erwartungshaltung ist groß, die Tourismuswerbung suggeriert grenzlose Freiheit und Individualismus bei gleichzeitig intensiver Überbauung der Landschaft.
Denn: Die Berge alleine sind nicht genug – es muss schon mehr geboten werden, vor allem im Sommer. Fast könnte man meinen, die Alpen seien ein riesengroßes Disneyland. Kein Wunder, dass so mancher Gast – und auch Einheimischer – denkt, hier sei alles erlaubt, alles easy, alles arrangiert – auch abseits der klassischen Tourismuszentren.
Dass die Berge aber auch Natur-, Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraum sind, wird manchmal ein wenig in den Hintergrund gedrängt. Zudem sind speziell die Alpen das (!) Wasserschloss Europas, Energielieferant, Produktionsstätte hochwertiger Lebensmittel, Rückzugsort zahlreicher seltener Tier- und Pflanzenarten und reich an alten Traditionen und Kulturschätzen.
Abseits von den ohnehin vorhandenen Vorschriften und Regeln, die in diversen Gesetzestexten verpackt sind, wollen wir hier auf ein paar häufig gestellte Fragen eingehen – auf die scheinbar banalen genauso wie auf durchaus komplexe:
1) Kann ich mit meinem Camping-Van für eine Nacht überall parken?
Auf Parkplätzen, wo man kein zeitlich begrenztes Parkverbot findet (z.B. über Nacht), kann man natürlich immer parken. Ein Parkplatz ist aber kein Stellplatz, sprich, dass auch die Insassen hier die Nacht verbringen, ist so nicht vorgesehen. Meist gibt es keinerlei Infrastruktur – wie etwa eine Toilette. Und was machen die Leute ohne WC dann? Eben – sie erledigen ihre Notdurft in der Wiese, im Wald, im Feld nebenan. Das ist weder ein guter Stil noch besonders hygienisch für alle anderen und für die Futtermittelproduktion sowie für das Trinkwasser ein echtes Problem.
2) Weisen diverse Online-Plattformen oder Apps immer „offizielle“ Stellplätze für Camper und Vans aus?
Nein, nicht unbedingt. Hier gilt es, die Angaben kritisch zu hinterfragen. Oft posten manche einen Stellplatz, weil sie der Meinung sind, er sei besonders gut geeignet. Den Grundeigentümer, Waldbesitzer, lokalen Erholungssuchenden, die Gemeinde, das Schutzgebietsmanagement, die Bergwacht oder wen auch immer hat aber vermutlich keiner gefragt.
Und da viele Leute der Ansicht sind, dass wenn etwas nicht explizit verboten ist, es erlaubt ist, braucht es eben Verbote, Kontrollen und Strafen.
3) Muss ich den (kostenpflichtigen) Wanderparkplatz nutzen?
Ja, das wäre schön. Es hat schon seinen Sinn, dass der Parkplatz da ist. Das hat etwas mit Besucherlenkung und einem geordneten Nebeneinander von einheimischer Bevölkerung und Gästen zu tun. Zugeparkte Haus-, Feld- oder Waldeinfahrten sind leider keine Seltenheit und führen logischerweise zu Konflikten.
Wo Parkplätze Mangelware sind, sollte man zudem prüfen, ob man nicht auch öffentlich anreisen oder zumindest Fahrgemeinschaften bilden kann – was generell auch hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung eine gute Idee wäre.
4) Kann ich den Tourenbeschreibungen in Büchern oder im Web vertrauen?
Nein, nicht immer. Die Beschreibung kann schon älter sein, Bedingungen können sich verändern und vielleicht ist auch der Autor kein Local, sondern kennt die Tour nur von einer einzigen Begehung. Vieles könnte – vor allem was die Schwierigkeitsbewertung und Angaben zu Gehzeiten betrifft – sehr subjektiv dargestellt sein.
Parkplatzhinweise, Abkürzungen und vor allem Mountainbiketouren abseits offizieller Routen sind zudem immer mit Vorsicht zu genießen. Wegmarkierungen und Beschilderungen vor Ort ist mehr Glauben zu schenken, im Zweifelsfall sollte man fragen – im Gasthaus beim Parkplatz, bei der Tourismusinfo im Ort oder beim Hüttenwirt.
5) Darf ich den Wanderweg verlassen?
Ja, prinzipiell schon. Im Forstgesetz ist z.B. geregelt, dass man sich zu Erholungszwecken im Wald frei bewegen darf – zu Fuß wohlgemerkt (und mit Skiern/Schneeschuhen). Fahrradfahren und Reiten hingegen sind im Wald ausschließlich auf gekennzeichneten Routen erlaubt.
Auch außerhalb des Waldes (Almen, alpines Ödland …) gilt die Wegefreiheit – auch hier bezieht sich diese ausschließlich auf das Zu-Fuß-Gehen.
Wenn es aber keinen Grund gibt, den Wanderweg zu verlassen, sollte man dies auch nicht tun. Auf vermeintlichen Abkürzungen kann man schnell in unwegsames Gelände geraten, Wildruhezonen, Schutzgebiete oder Grundeigentum betreten, um die der Weg bewusst herumgeführt wurde.
Wegabschneider (das Abkürzen von Serpentinen) sollte man ebenfalls nicht benutzen. Diese Abschneider schädigen die sensible Grasnarbe, die einen essenziellen Schutz des Bodens vor Erosion, Austrocknung und Überhitzung bietet. Selbst wenn bereits Abschneider vorhanden sind und offenbar die anderen diese auch nutzen, ist es ein guter Stil, es nicht zu tun – und man gibt der Regeneration der Vegetation eine Chance.
6) Was soll ich tun, wenn der Wanderweg gesperrt ist?
Tatsächlich kommt es vor, dass man vor Ort feststellt, dass der geplante Weg gesperrt ist.
Solche Wegsperren können unterschiedliche Gründe haben – z.B. Steinschlag, Windwurf oder ein Teil des Weges wurde beim letzten Starkniederschlag so stark beschädigt, dass er unpassierbar ist. Auch temporäre jagdliche oder forstliche Sperrgebiete können zu einer Wegsperrung führen. Nun hängt es davon ab, wer eine solche Sperrung veranlasst hat. Handelt es sich um das Hinweisschild des Wegehalters, dann „dürfte“ man zwar eigenverantwortlich weitergehen – eine gute Idee ist es aber selten. Handelt es sich dagegen um eine offizielle Sperre, ausgesprochen von einer Behörde (Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft …), ist das Begehen verboten und kann von den Kontrollorganen geahndet werden.
Übrigens, wegen Altschneeresten wird ein Weg nicht gesperrt. Es liegt im Ermessen des Wanderers, Bergsteigers, ob er sich vor Ort zutraut, solche Passagen zu überwinden oder umkehrt. Gerade im Frühsommer zahlt es sich aus, etwa den Hüttenwirt zu den aktuellen Bedingungen in Übergängen zu fragen.
7) Darf ich überall mit dem Mountainbike fahren?
Nein. Nur, weil ein Weg fahrbar wäre, ist das Befahren noch lange nicht erlaubt. Auch die „Wegefreiheit“ kann hier nicht herangezogen werden – diese gilt, wie oben erwähnt, ausschließlich für das Zu-Fuß-Gehen. Über das Thema Mountainbiken und E-Biken wird viel diskutiert, schließlich ist es eine stark wachsende Sportart, die auch ihren Platz braucht und von der viele lokale Akteure profitieren. Aktuell gilt in Österreich im Wald aber immer noch das Forstgesetz, nach dem das Befahren des Waldes und damit auch aller Wege – inkl. Forststraßen – verboten ist. Ausnahmen gelten für ausgewiesene Mountainbikestrecken.
Neben den offiziell freigegebenen (und auch nicht freigegebenen) Forstwegen nutzen viele auch geeignete Wanderwege als Mountainbikestrecken, lösen Konflikte mit Wanderern aus und beschädigen die Steige, die für die Belastung Rad nicht gebaut sind. In den vergangenen Jahren wurden aber immer mehr Wege zum Biken freigegeben und eigene Trails in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden errichtet. Die Auswahl an Routen ist je nach Destination durchaus groß und steigt kontinuierlich. Andere Wege wiederum sollen reine Wanderwege bleiben und es gilt, dies zu respektieren.
7) Ist es schlimm, wenn ich einen Zigarettenstummel wegschmeiße?
Ja, für alle, die es immer noch nicht wissen. Nicht nur, dass glimmende Zigarettenstummel eine potenzielle Brandquelle darstellen, sie sind vor allem giftig. Ein Zigarettenstummel ist Sondermüll, der bis zu 4.000 schädliche Stoffe beinhalten und bis zu 60 Liter sauberes Trinkwasser verunreinigen kann. Je nach Höhenlage verrottet er erst in rund 15 Jahren und deswegen gilt: Zigarettenstummel einstecken und zu Hause im Restmüll entsorgen.
8) Eine Bananenschale wegzuschmeißen macht aber nichts, oder?
Doch, von wegen Biomüll … Bananenschalen sind pestizidverseucht und chemisch behandelt, um die Haltbarkeit zu steigern. Sie werden in der Umwelt zwar schnell schwarz, bis sie verrotten, kann es aber je nach Höhenlage bis zu drei Jahre dauern.
Abgesehen davon freut es niemanden, wenn an Rastplätzen die Überbleibsel der „Vorjausner“ herumliegen – von Eier- und Mandarinenschalen bis hin zu Aludosen in Baumstümpfen oder Felsspalten. Wenn kein Mülleimer vorhanden ist oder dieser übervoll ist, dann nimmt man seinen Müll ausnahmslos mit. Wie ich meinen Müll so im Rucksack verstaue, dass er keine Sauerei anrichtet, gehört im Übrigen schon bei der Planung der Tour berücksichtigt (der Summit-Club hat zusammen mit Deuter dafür vor über 20 Jahren den orangen „Drecksack“ gemacht).
Übrigens freut sich auch jeder Hüttenwirt, wenn man seinen Müll selbst wieder mitnimmt, selbst wenn ein Mülleimer vorhanden ist; die Müllentsorgung auf Hütten ist meist aufwendig und teuer.
Ein paar Zahlen zur Verrottungszeit von Müll:
- Kaugummi: bis zu 5 Jahre (Verschluckungs- und Erstickungsgefahr vor allem für Igel)
- Plastikflasche: 100 bis 5.000 Jahre
- Aluminiumpapier: 200 bis 400 Jahre
- Aludose: 400 bis 600 Jahre
- Babywindel, Damenbinde: 500 bis 800 Jahre
- Glasflasche: 4.000 bis 50.000 Jahre (außerdem Brandgefahr durch Bündelung des Sonnenlichtes)
9) Was soll ich machen, wenn ich wirklich dringend ein großes Geschäft zu erledigen habe, aber weit und breit kein WC vorhanden ist?
Endlich ein guter Grund, den Wanderweg zu verlassen – und zwar ein gutes Stück weit, um Geruchsbelästigung zu vermeiden. Wenn es geht, sollte man das Ergebnis vergraben, keinesfalls ins Wasser oder neben Wasserläufen sein Geschäft verrichten und gebrauchtes Klopapier oder v.a. Taschentücher (die wesentlich langsamer verrotten) einpacken und bis zum nächsten Mülleimer mitnehmen.
10) Darf ich Blumen pflücken?
Ja, mit einem „aber“ (wie in vielen Bereichen auch). Blume ist nicht gleich Blume. Vor allem in Schutzgebieten besteht oft ein generelles Pflanzenpflück-Verbot, da viele Arten streng oder teilweise geschützt sind. Im alpinen Bereich sollte man sowieso generell keine Pflanzen pflücken oder ausgraben (Enzian wächst zu Hause im Garten mit ziemlicher Sicherheit ohnehin nicht), da so gut wie alle unter Schutz stehen, nur sehr langsam wachsen und einige schon durch den Klimawandel genug in Bedrängnis kommen. Dazu gehört nicht nur das Edelweiß und der Enzian, sondern auch die Silberdistel, die Aurikel, die Alpen-Aster, das Alpenglöckchen, der Gletscherhahnenfuß, die Hauswurzarten, das Steinröschen und viele mehr. Allein das Plakat der geschützten Alpenpflanzen des Alpenvereins umfasst 44 Arten. Gegen fotografieren spricht freilich nichts.
11) Kann ich mich ins hohe Gras legen?
Klingt schön und romantisch – ist es aber erstens aufgrund von Zecken, Ameisen, Spinnen, Bienen und anderem Getier meist nicht und zweitens, nein. Eine Wiese mit hohem Gras dient der Futtermittelproduktion. Schon schlimm genug, wenn Hundehalter ihre Tiere ihr Geschäft in der Wiese erledigen lassen, ohne es einzusacken. Geht man durch das hohe Gras oder legt man sich nieder, knicken die Halme und richten sich nicht wieder auf und die Wiese lässt sich unmöglich mähen. Besonders gilt das für z.B. Zugänge zu Kletter- oder Bouldergebieten – hier unbedingt am Rand der Wiese bleiben.
Anders ist es oberhalb der Baumgrenze. Die sogenannten alpinen Matten werden nicht gemäht, maximal von Schafen beweidet. Die Gräser werden nicht sehr hoch und sind wesentlich härter (v.a. Borstgräser und Seggen) und robuster, sodass sie nicht knicken. Hier kann man sich schon mal ins Gras legen und den Wolken zusehen.
12) Darf ich ein Lagerfeuer machen?
Die Regelungen bezüglich Feuer machen sind in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Fakt ist aber, dass im Wald, am Waldrand oder an der Baumgrenze kein Feuer gemacht werden darf.
Auch außerhalb des Waldes ist die Genehmigung des Grundeigentümers immer einzuholen. Zudem sollte man unbedingt auf eine geringe Rauchentwicklung und wenig Funkenflug achten. Ist die Waldbrandgefahr aufgrund von Trockenheit generell hoch, sollte man auf ein Feuer in jedem Fall verzichten (auf der Seite der ZAMG findet man eine tagesaktuelle Karte der Waldbrandgefahr in Österreich).
Um Lagerfeuerromantik genießen zu können, sollte man offizielle Grillplätze nutzen, auch wenn man hier meist nicht ganz alleine ist.
Übrigens, außer romantischen Sehnsüchten hat ein Lagerfeuer beim Bergsteigen keinen Nutzen: Wer sich wärmen möchte, schlüpft in Daunenjacke und Biwaksack, und wer etwas Warmes essen oder trinken möchte, verwendet sowieso einen Gaskocher, womit wir zur nächsten Frage kommen:
13) Darf ich unter freiem Sternenhimmel bzw. im Zelt schlafen?
Wie beim Feuermachen gelten auch beim Campieren unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, über die man sich jedenfalls im Vorfeld informieren muss. Campieren und Lagern im Wald ist gemäß Forstgesetz verboten – außer auf extra dafür ausgewiesenen Flächen oder mit der eindeutigen Genehmigung des Waldbesitzers.
Zudem wird im Gesetz zwischen Notbiwak und geplantem Nächtigen unterschieden. Ist man in eine Notlage geraten, darf man selbstverständlich jederzeit ein Notbiwak errichten. Sobald das Biwak – also das Schlafen im Biwaksack ohne Zelt – geplant ist, fällt es offiziell unter Campieren.
Die Frage ist, muss ich überhaupt unter freiem Himmel schlafen? Eigentlich gibt es keinen Grund dafür, außer eine anspruchsvolle Tour ohne Stützpunkt verlangt es bzw. ich entscheide mich aus taktischen Gründen dafür.
Das gut ausgebaute Netz an Schutzhütten inkl. ausgeklügelter Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung dient dazu, Besuchern eine angenehme Nacht und der Natur die nötige Ruhe zu gönnen.
14) Kann ich in einer Biwakschachtel übernachten?
Ja, dazu sind sie da. Aber nicht für alle Bergsteiger, sondern nur für die, die in abgelegenen Gebieten in Not geratenen sind – etwa aufgrund eines Gewitters oder plötzlichen Wetterumschwunges –, um ihnen eine wind- und regensichere Unterkunft zu bieten. Einige Biwakschachteln wurden bewusst in der Nähe klassischer, langer Bergfahrten positioniert, um als Stützpunkt für diese zu dienen.
Biwakschachteln sind in der Regel spartanisch ausgestattet: ein paar Decken, ein paar Konservendosen, vielleicht ein Kocher – nur das Nötigste eben. Sie sind nicht bewirtschaftet, aber auch keine Selbstversorgerhütten.
Keinesfalls sind Biwakschachteln dazu gedacht, möglichst billig und rudimentär ein Bergabenteuer in der Natur zu erleben. Wer eine Biwakschachtel schlicht als Hüttenersatz nutzt und die vermeintliche Romantik sucht, nimmt unter Umständen anderen den benötigten Platz weg – unter Bergsteigern ein No-Go.
15) Kann ich die Kühe auf der Alm streicheln?
Nein, „die Alm ist kein Streichelzoo“ und die Kühe sind keine Kuscheltiere. Sie wollen hauptsächlich ihre Ruhe haben, fressen, verdauen und wiederkäuen. Gleichzeitig sind sie aber auch neugierig und es kann vorkommen, dass sie auf einen zukommen. In diesem Fall sollte man ruhig weitergehen und ihnen gegebenenfalls ausweichen.
Auf eine extra Portion Vorsicht wird vor allem bei Mutter-Kalb-Haltung hingewiesen. Kühe sind fürsorgliche Mütter und verteidigen ihr Kalb durchaus vehement. Wer mit einem Hund unterwegs ist, sollte diesen bei unvermeidbarem Kontakt von der Leine lassen, um nicht selbst Ziel eines Angriffs zu werden. Verhaltensregeln findet man z.B. auf den Webseiten der alpinen Vereine.
16) Darf ich die Pferde füttern?
Nein, weder auf der Weide noch auf der Alm. Pferde haben einen äußerst sensiblen Magen und werden von ihren Besitzern mit Sicherheit ausreichend und artgerecht versorgt. Falsches oder verdorbenes Futter (z.B. schimmeliges Brot) kann bei Pferden zu lebensbedrohlichen Koliken führen.
Freilaufende Pferde auf der Alm sollte man ebenfalls keinesfalls füttern. Ihr Bettelverhalten kann äußerst unangenehm werden und zu gefährlichen Situationen führen – z.B. Abdrängen vom Weg.
17) Muss ich meinen Hund an die Leine nehmen?
Ja. Freilaufende Hunde dürfen von Jägern erschossen werden, wenn sie sich offensichtlich außerhalb des Einflussbereichs des Besitzers befinden und einem Wildtier hinterherjagen.
Dass nur Hunde am Berg etwas zu suchen haben, die entsprechend erzogen sind, sollte sich von selbst verstehen. Nicht selten sind Hunde Ursache für Unfälle der überforderten Halter.
18) Kann ich meinen Hund mit auf die Hütte nehmen?
Hier gilt die Devise: Den Hüttenwirt bereits bei der Reservierung fragen, vor allem, wenn man mit dem Hund auf der Hütte übernachten möchte. In manchen Hütten dürfen die Hunde mit auf das Zimmer, in anderen müssen sie im Winterraum schlafen und es gibt Hütten, da darf man mit Hund überhaupt nicht übernachten. Üblich ist, dass man für den Hund einen kleinen Nächtigungsbeitrag zahlt.
19) Kann ich überall meine Jause essen?
Fast überall – am Bachufer, auf einem Baumstumpf, am Gipfelkreuz, auf einer schattigen Bank. Den daraus resultierenden Müll packt man selbstverständlich feinsäuberlich wieder ein (s.o.).
Auf der Terrasse eines Gastronomiebetriebes – sei es eine bewirtschaftete Alm oder eine Schutzhütte – sollte man seine selbst mitgebrachte Jause aber nicht verzehren. Schon gar nicht, wenn man die Toilette nutzt, Wasser verbraucht und zahlenden Gästen den Platz wegnimmt. Zu Recht kann der Hüttenwirt hier etwas ungemütlich werden.
20) Soll ich meinen Lieblingsspot posten?
Kann man, muss man aber nicht. Wenn man unbedingt will, dass Hunderte andere auch genau diesen Ort aufsuchen und ihm allein durch ihre Anzahl die Einsamkeit, Unberührtheit und Faszination nehmen – dann auf alle Fälle.
21) Darf man auf Gipfelkreuze klettern?
Ja, aber warum sollte man das tun? Nicht alle Gipfelkreuze sind 4,8 Tonnen schwer und werden mit dem Heli auf das Betonfundament geflogen. Tatsächlich schleppen manchmal einige engagierte Menschen ein selbst finanziertes, charmantes Gipfelkreuz (oder was auch immer) auf ihren Lieblingsberg, aber fixieren es nicht mit #schauichbinaufdemgipfelkreuz-Usern im Hinterkopf.
Also nicht überrascht sein, wenn man für seine vermeintlich tollkühne Besteigungsaktion nicht nur grenzenlose Bewunderung erntet …
Fazit
Wenn es enger wird am Berg, dann müssen alle ein paar Regeln einhalten, um einerseits ein Miteinander verschiedener Interessensgruppen zu ermöglichen und anderseits der Natur den Raum zu geben, den sie für ihre Entfaltung und Regeneration braucht.
Damit ist auch ein persönlicher Verzicht gemeint: Manche Dinge, die früher kein Problem waren, sind heute einfach keine gute Idee mehr – wie wild campieren, Feuer machen und gemütlich im Gras liegen. Es braucht Respekt und Anstand, vor allem aber einen gesunden Hausverstand und überlegtes Handeln, damit nicht immer mehr Verbote und Strafen notwendig werden, um das zu schützen, weswegen die meisten in die Berge fahren.
P.S.: Um zu erfahren, was denn so besonders an einem Ort (etwa einem Schutzgebiet) ist, könnte man einmal eine geführte Exkursion besuchen. Nicht selten erfährt man hier Erstaunliches über die Natur und über einzelne Arten, die unsere Hochachtung verdienen. Oft ist man dann überrascht, was man auch in seinem Hausgebiet bisher nicht wahrgenommen hat. ■
Fotos: Archiv Christina Schwann, paulitrenkwalder.com