5 Regeln für Skitouren im Skigebiet (aus Sicht der Pistenrettung)
Der SAC hat daher zusammen mit Seilbahnen Schweiz und der Beratungsstelle für Unfallverhütung 5 Regeln erarbeitet, welche für Skitourengehende auf Skipisten eine gute Hilfe für ein sicheres Verhalten bietet. Diese möchten wir hier gerne nochmals vorstellen und auch aus der Sicht der Pistenrettung etwas erläutern.
Denn: Der Winter steht nicht nur vor der Haustüre, er klopft schon richtiggehend an! Doch an vielen Orten fehlt noch der natürliche Schnee, so dass die motivierte Skitourengeherin und der motivierte Skitourengeher gerne ins Skigebiet ausweicht, um die ersten Höhenmeter zu machen.
1. Außerhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt.
Auch Skitourengänger/-innen haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen außerhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden.
Eine der Hauptgefahren gehen von den Pistenmaschinen aus, welche an Seilwinden hängen. Die rund 1cm dicken Stahlseile können sich über rund 1000m verteilen und zum Teil auch im Schnee eingraben, so dass sie nicht sichtbar sind. Sprunghaft können die Seile dann aus dem Schnee springen und zu einer tödlichen Gefahr werden. Erst kürzlich kam es in Österreich zu einem schweren Unfall mit einem Windenseil.
Ein anderes Problem für die Sicherheit der Gäste am nächsten Tag ist, wenn Skitourengehende in der Nacht auf einer frisch präparierten Piste hinunter fahren. Der frisch gefräste Schnee ist noch weich, doch frieren die Skispuren über Nacht ein, und so besteht am Morgen für die regulären Skigäste eine beträchtliche Unfallgefahr.
Daher bitte nie auf einer frisch gefrästen Piste abfahren. Auch bei schlechtem Wetter oder hoher Lawinengefahr weichen Skitourengehende gerne auf die Skipiste aus. Dann ist es besonders wichtig, sich zu informieren, welche Pisten geöffnet sind. Sprengpatrouillen können wegen Wind, Wetter oder zu heikler Lawinensituation verzögert im Gebiet unterwegs sein.
Daher ist für die eigene Sicherheit essentiell, nur auf geöffneten Pisten, also während regulärer Betriebszeiten, unterwegs sein. Generell werden Pisten immer aus gutem Grund, meist Lawinengefahr, geschlossen. Daher ist es für die eigene Sicherheit wichtig sich zu informieren und den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienst folge zu leisten.
2. Während der Betriebszeiten der Transportanlagen gelten für alle Benutzer:innen von Schneesportabfahrten die FIS-Regeln.
Von Skitourengänger:innen auf Pisten sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:
- Aufstieg nur am Pistenrand.
- Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander.
- Keine Querungen an unübersichtlichen Stellen.
- Besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung.
- Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang.
Als Beispiel: Am frühen morgen kann eine geöffnete Skipiste menschenleer erscheinen. Erreicht aber die oder der Tourengehende eine Engstelle, und kommt gleichzeitig die erste volle Gondel mit Skigästen an, so kann dies innert Sekunden zu einer äußerst gefährlichen Situation eskalieren. 99% der Skigäste fahren sehr diszipliniert und ihrem Können entsprechend.
Eine kleine Minderheit ist aber leider wenig kontrolliert und zu schnell unterwegs. Daher besteht grundsätzlich ein erhebliches Risiko wenn man „gegen den Strom“ die Piste aufwärts läuft. Vielfach lässt sich aber auch ein Winterwanderweg benutzen, um weite Teile eines Skigebietes zu umgehen. Auch diese, meist schöneren und natürlich ruhigeren Wege, werden vom Pisten- und Rettungsdienst vor Lawinen gesichert.
3. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten.
Verlangen die Seilbahnunternehmen für die Benützung der Schneesportabfahrten Beiträge, so sind diese entsprechend zu begleichen.
Der Pisten- und Rettungsdienst sorgt sich in allererster Linie um die Sicherheit der Gäste. Daher ist es für die eigene Sicherheit sehr zu empfehlen, sich an die Anweisungen zu halten. Auch am Abend, wenn die Pistenschlusskontrolle abfährt, und jemand auffordert nun doch umzukehren, und nicht mehr weiter aufzusteigen.
Gewisse Skigebiete haben angefangen, von Skitourengehenden auf der Piste ebenfalls ein Ticket zu verlangen. Auch wenn man die Lifte nicht benützt, so nimmt man den Aufwand für die Pistenpräparation, die Lawinensicherung und natürlich auch den Rettungsdienst doch in Anspruch. Meist sind diese Beträge eher symbolischer Natur.
4. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn wegen Sturm das Skigebiet geschlossen ist, und nur der unterste Lift und die Talabfahrt geöffnet ist. Dadurch kommt es zu einem stark erhöhten Gästeaufkommen auf dieser einen, einzigen Piste. Um die Gefahr für Skitourengehende und normale Skigäste zu reduzieren, kann das Skitourengehen auf der Skipiste untersagt werden.
5. Wildruhezonen und Schutzgebiete sind immer zu beachten. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind Waldbereiche (v. a. mit Stirnlampen) zu meiden.
Während Skipisten Korridore darstellen, welche nicht zur Wildruhezone gehören, so ist es durchaus möglich, Abkürzungen zu nehmen, welche dann durch die Wildruhezone führen. Darauf ist natürlich zu verzichten. Diese Regeln gelten natürlich auch für alle Freerider, jeder sollte sich bewusst sein, wo Wildruhezonen verlaufen, und wie diese umgangen werden können.
Zusammenfassung
Beim hochlaufen immer hintereinander am Rand laufen. Sich informieren, sodass man nur auf geöffneten Pisten unterwegs ist. Und natürlich Folge leisten, wenn man zur Umkehr gebeten wird.
Die Pistenrettung dankt es euch!